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Beschlüsse der XVII. und XVIII. Sitzung des Kreistages vom 28.07. und 01.09.2011

 

Beschluss-Nummer 141-XVII/2011

Der Kreistag beschließt:

  1. Grundlage für die Kreditermächtigung ist ein vom Kreistag zu beschließender Entsorgungs-
      vertrag zwischen dem Eigenbetrieb Kreiswerke Weimarer Land und der Entsorgungs-
      gesellschaft Landkreis Weimar mbH (EGW).

      Dem Kreistag ist der Entsorgungsvertrag bis zum 31.08.2011 zur Beschlussfassung vorzulegen.

      Der Kreistagsbeschluss vom 17.02.2011 Beschluss Nr.: 114-XII/2011 wird insofern abgeändert.

  2. Für das Wirtschaftsjahr 2012 ist eine Kreditaufnahme der EGW mbH für den Kauf von Müll-
      behältern vorzunehmen

 

Beschluss-Nummer: 145-XVIII/2011

Der Kreistag beschließt:

Die Mitglieder des Werksausschusses der Kreiswerke Weimarer Land erhalten ab 01.09.2011 zur Abgeltung des Aufwandes ein Sitzungsgeld je Sitzung in Höhe von 15 Euro und der Ausschussvorsitzende eine pauschalisierte Aufwandsentschädigung von 150 Euro je Monat.

 

Beschluss-Nummer: 149-XVIII/2011

Der Kreistag beschließt

die außerplanmäßige Ausgabe zur Herrichtung von Räumlichkeiten im Objekt Bahnhofstraße 28 in 99510 Apolda in Höhe von 100.000 €.

 

Beschluss-Nummer: 150-XVIII/2011

Der Kreistag beschließt:

Gemäß Thüringer Kommunalordnung § 107 Absatz 2  i. V. m. § 29 Absatz 3 wird der Beförderung eines Kreisoberverwaltungsrates von BesGr. A 14 h. D. nach BesGr. A 15 h. D. zum 01.01.2012 zugestimmt.

 

Beschluss-Nummer: 151-XVIII/2011

Der Kreistag beschließt

den als Anlage beigefügten Entsorgungsvertrag (Stand 16.08.2011) zwischen dem Kreis Weimarer Land und der Entsorgungsgesellschaft Landkreis Weimar mbH (EGW).

 

Beschluss-Nummer: 153-XVIII/2011

Der Kreistag beschließt:

Der Kreis Weimarer Land verkauft den Grundbesitz in Apolda, An der Jenaer Straße, Flur 16, Flst.Nr. 2134/75 mit einer Größe von 39 m² und Flst.Nr. 2134/84 mit einer Größe von 31 m² an die Stadt Apolda.

 

Beschluss-Nummer: 154-XVIII/2011

Der Kreistag beschließt:

Der Kreis Weimarer Land verkauft den Grundbesitz in Nohra, Flur 7 Flst.Nr. 577/4 mit einer Größe von 1.439 m².

 

Beschluss-Nummer: 155-XVIII/2011

Der Kreistag beschließt:

  1. Der Kreis Weimarer Land verkauft den Grundbesitz in Blankenhain, Karl-Liebknecht-Str.
      32a Flur 11, Flst.Nr. 1505/2 mit einer Größe von 4.902 m² an die Firma GRAFE Facility
      Management GmbH.

  2. Der Kreis Weimarer Land stimmt  der Zahlung des Kaufpreises von 280.000,- € in 2 Raten-
      1. Rate zum 01.09.2011 und 2. Rate nach Besitzübergang – zu.

  3. Der Kreistagsbeschluss Nr. 126-XIII/2011 vom 07.04.2011 „Verkauf eines Grundstücks“
      wird aufgehoben.

 

 

Münchberg      KS

Landrat          

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Veröffentlichung der nachfolgenden Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschriften durch den Kreistag.

Mit Beschluss Nr. 109-XII/2010 und 110-XII/2010 genehmigte der Kreistag die Niederschriften der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages vom 02.12.2010.

 

Beschluss-Nummer: 111-XII/2011
Der Kreistag beschließt:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die Straßenbauverwaltung des Freistaates Thüringen aufzufordern, die Sicherheit, Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Bundesstraße B 87 zu verbessern, indem die Bundesstraße B 87 nördlich der Bahntrasse zwischen Mellingen und Umpferstedt durch eine LKW-Spur ergänzt wird.



Beschluss-Nummer: 112-XII/2011
Der Kreistag beschließt:

Der Landrat wird gebeten, zur Sitzung des Kreistages am 07.04.2011 einen Bericht zur Situation der Migrantinnen und Migranten im Kreis Weimarer Land vorzulegen.



Beschluss-Nummer: 113-XII/2011
Der Kreistag beschließt,

1. dass der Landrat die weiteren Verhandlungen mit der AZURIT-Gruppe zum Verkauf des Seniorenheims Tannroda führt.

2. dass der Landrat dem Kreistag nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen den Kaufvertrag zur Übernahme des Seniorenheimes zur Beschlussfassung vorlegt.



Beschluss-Nummer: 114-XII/2011
Der Kreistag beschließt:

1.    Der Eigenbetrieb Kreiswerke Weimarer Land wird beauftragt, die kreisliche Pflichtaufgabe der Abfallentsorgung ab dem 01.01.2012 eigenverantwortlich zu erfüllen.
Er hat dazu mit der EGW mbH auf der Grundlage von deren Konzept einen Vertrag zu verhandeln und diesen dem Werksausschuss zur Bestätigung vorzulegen.

2.    Zum Werkleiter des Eigenbetriebs Kreiswerke Weimarer Land wird Herr Reinhard Schuchort bestellt, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates der EGW mbH.

3.    Herr Schuchort beginnt sofort mit der Herstellung der Arbeitsfähigkeit des Eigenbetriebs Kreiswerke Weimarer Land hinsichtlich aller satzungsgemäßen Aufgaben. Er erstellt im Zuge dessen einen Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb.
Die Herstellung der Arbeitsfähigkeit soll spätestens am 30.08.2011 erfolgt sein.
Sie ist dem Werksausschuss und dem Landrat schriftlich anzuzeigen.




Münchberg       KS
Landrat


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