Biotope sind Lebensräume für Tiere und Pflanzen, dabei unterscheidet man verschiedene Biotoptypen. Einige weisen spezifische Lebensgemeinschaften auf und sind prägende Bestandteile unseres Landschaftsbildes. Sie brauchen daher im besonderem Maße Schutz und Pflege.
Gemäß § 18 Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) gehören zu den besonders geschützten Biotopen:
- Quellbereiche, naturnahe Bach- und Flussabschnitte, naturnahe Kleingewässer, Altwasser, Verlandungsbereiche, Moore, Sümpfe, Röhrichte, seggen-, binsen- und hochstaudenreiche Nasswiesen, nicht intensiv genutzte Feuchtwiesen, Bergwiesen, Binnensalzstellen
- Moor-, Bruch-, Sumpf-, Aue-, Schlucht-, Felsschutt- und Blockwälder
- Trockenrasen, Halbtrockenrasen, Borstgrasrasen, Zwergstrauch- und Wacholderheiden, Trockenwälder und - gebüsche, Staudenfluren trockenwarmer Standorte und Streuobstwiesen
- naturnahe Block- und Felsschutthalten, Felsbildungen, Höhlen und Stollen, die nicht mehr genutzt werden.
- ausgebeutete Lockergesteinsgruben und Steinbrüche
- alte Lesesteinwälle, Hohlwege, Erdfälle
Diese Biotope werden durch eine Biotopkartierung erfasst, die in der Unteren Naturschutzbehörde vorliegt und in die jeder Bürger Einsicht nehmen kann.
Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung, nachhaltigen Störung oder Veränderung des charakteristischen Zustandes von besonders geschützten Biotopen führen können, sind gem. § 18 (3) ThürNatG verboten.
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