| Europäische Wasserrahmenrichtlinie |
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Mit Veröffentlichung am 22. Dezember 2000 ist die Richtlinie 2000/60/EG, die sogenannte "Wasserrahmenrichtlinie" (WRRL) in Kraft getreten. Ein wesentliches Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines einheitlichen europäischen Ordnungsrahmens für die Wasserwirtschaft. Eine zentrale inhaltliche Forderung ist dabei die Erreichung des "guten ökologischen Zustandes" für alle Gewässer bis 2015, unabhängig davon, ob es sich um Grundwasser oder oberirdische Gewässer handelt. Artikel 1 der WRRl stellt das Ziel der Richtlinie dar: Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zwecks a) Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt, b) Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen, c) Anstrebens eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt, unter anderem durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen und durch die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen; d) Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung; und e) Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren, womit beigetragen werden soll - zu einer ausreichenden Versorgung mit Oberflächen- und Grundwasser guter Qualität, wie es für eine nachhaltige, ausgewogene und gerechte Wassernutzung erforderlich ist; - zu einer wesentlichen Reduzierung der Grundwasserverschmutzung; - zum Schutz der Hoheitsgewässer und der Meeresgewässer; - zur Verwirklichung der Ziele der einschlägigen internationalen Übereinkommen einschließlich derjenigen, die auf die Vermeidung und Beseitigung der Verschmutzung der Meeresumwelt abzielen, durch Gemeinschaftsmaßnahmen gemäß Artikel 16 Absatz 3 zur Beendigung oder schrittweisen Einstellung von Einleitungen, Emissionen oder Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen, und zwar mit dem Endziel, in der Meeresumwelt für natürlich anfallende Stoffe Konzentrationen in der Nähe der Hintergrundwerte und für anthropogene synthetische Stoffe Konzentrationen nahe Null zu erreichen. Bei der Bestandsaufnahme ist entsprechend Art. 5 der Wasserrahmenrichtlinie eine Analyse der Merkmale der Flussgebietseinheit, eine Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung in der Flussgebietseinheit entsprechend den Vorgaben der Anhänge II und III der WRRL durchzuführen. Mit dem Ziel Erreichung eines "guten ökologischen Zustandes" der Gewässer sind bis Ende 2009 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmeprogramme aufzustellen. Mit diesen Plänen und Programmen sind Ziele und Maßnahmen für Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet >10 km² (Anhang 2 WRRL) bzw. für stehende Gewässer mit einer Fläche > 0,5 km² festzuschreiben. Die Thüringer Landgesellschaft hat deshalb im Auftrag des Landes Thüringen auch im Kreis Weimarer Land die betroffenen Gewässer im Jahr 2005 einer Bestandsaufnahme unterzogen. Mittels einer Vor- Ort- Begehung wurde eine Gewässerstrukturkartierung gemäß der Parameter des LAWA- Übersichtsverfahrens vorgenommen. Dabei wurden Bauwerke im und am Gewässer aufgenommen sowie ausgewählte biologische Daten wie Beschattungseigenschaften, Wasserpflanzenvorkommen und Angaben zu Uferrandstreifen erfasst. Wichtigstes Ziel dieser Bestandsaufnahme war die Einschätzung der Einhaltung bzw. Gefährdung des guten Gewässerzustands mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen für künftige Überwachungsprogramme und Bewirtschaftungspläne in den Flussgebietseinheiten. Detailierte Informationen hält das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt auf folgender Internetseite für Sie bereit: www.flussgebiete.thueringen.de |
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