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Europäischer Feuerwaffenpass

Wenn Sie bei Reisen in oder durch andere Staaten, der Europäischen Union Waffen und Munition mitnehmen wollen, z.B. bei Jagdreisen und zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass. Dieser dient der Legitimation der Waffen innerhalb der EU.
Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann für alle Schusswaffen ausgestellt werden, die Sie selbst oder eine andere Person berechtigt besitzen.

In einigen EU - Staaten ist vor der Einreise die Zustimmung zur beabsichtigten Waffeneinfuhr einzuholen.

Mitgliedsländer der Europäischen Union sind:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. (Stand 01.01.2007) In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) des Staates, der bereist werden soll.

Sie benötigen folgende Unterlagen:
- 2 Lichtbilder aus neuerer Zeit, in der Größe 45 x 35 Millimetern im Hochformat
- Das Gesicht muss auf den Bildern mit mindestens 20 Millimetern abgebildet sein
Fügen Sie bitte eine Auflistung der Schusswaffen bei, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen

Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt 40,90 EUR

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